Sollen weitere 100 ha Wald (im Landschaftsschutzgebiet) in der Gemarkung Grünheide (Bebauungsplan Nr.60) in eine Industriefläche umgewandelt werden, die für Logistik, Lagerhaltung und soziale Gebäude genutzt werden?

Das ist die Frage, die in der laufenden Einwohnerbefragung von den Grünheidern beantwortet werden soll.

Diese komplexe Frage soll mit „Ja“ oder „Nein“ beantwortet werden. Eine ganz persönliche Entscheidung, die auch von der individuellen Gewichtung abhängen wird.

Für alle, die sich noch unsicher sind, haben wir ein kleines Hilfsmittel entwickelt, das bei der Beantwortung helfen könnte. Mittels der Gewichtung der wichtigsten Themenbereiche und der Beantwortung der zugehörigen Frage kann ein Punktewert für oder gegen Umwandlung der Fläche erzeugt werden. Je nachdem, ob der Wert „Ja“ oder „Nein“ höher ist, kann man seine Entscheidung daran orientieren.

Wir möchten damit dazu beitragen, dass die Wahlbeteiligung möglichst hoch ist und dadurch ein repräsentatives Meinungsbild entsteht. Hintergrundinfos zur Befragung finden sich auf der Gemeindewebseite und Grünheide im Blick. Der Entwurf zur Begründung zum B-Plan 60 findet sich ebenfalls auf der Gemeindewebseite. Auf der Seite Bauleitplanung Beteiligung finden sich zudem ergänzende Dokumente und Stellungnahmen, die die Erläuterungen und Gutachten kritisch betrachten und einordnen. Wir empfehlen, bei speziellen Fragen auch hier hineinzuschauen.

Viel Spaß bei der Nutzung!

Transparenzhinweise/Änderungen

Es haben uns zwischenzeitlich Hinweise erreicht, weshalb wir an folgenden Punkten die Berechnung angepasst haben:

  1. Landschaftsschutzgebiet: Aufgrund eines technischen Fehlers wurde der Wert kurze Zeit nicht in die Ergebnisse eingerechnet (weder bei Ja noch bei Nein). Das wurde korrigiert. Zudem sind im Entwurf zur Begründung zum B-Plan 60 unterschiedliche Angaben zur Größe („etwa 50%“ und 55%) zu finden, was wir nun in der Erläuterung sichtbarer machen.
  2. CO2: Hier liegen Stellungnahmen vor, die nahelegen, dass die Berechnungen im Gutachten nicht vollständig und zu niedrig erfolgten. Daher haben wir die Erläuterungen angepasst und ordnen diesen Punkt zu gleichen Teilen bei Ja und Nein zu.
  3. Wald: Hier haben wir die Erläuterung angepasst, da sie fehlerhaft war. Die Quellenangaben konnten beibehalten werden.

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Entscheidungshilfe zum B-Plan 60
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Erläuterungen zur Berechnung und Abgrenzung

Die Ergebnisse werden wie folgt berechnet: Die Antworten auf die Aussagen werden im Rahmen der Einwohnerbefragung jeweils der Ja- oder Nein-Seite zugeordnet. So schließt die Erweiterung zum Beispiel den Erhalt der vorhandenen Waldfläche aus. Die Antworten werden gemäß der persönlich gewählten Relevanz gewichtet. Die jeweiligen gewichteten und zugeordneten Antworten werden zum Schluss addiert. Daraus entsteht der Punktewert, aus dem eine mögliche Tendenz abgeleitet werden kann.

Die Auswahl der Themenbereiche und Thesen erfolgt aus unserer Sicht als Bürgerinnen und Bürger und nach bestem Wissen und Gewissen. Sie ist möglichst neutral gehalten. Wir geben keine Gewähr für Richtigkeit oder Vollständigkeit.

Erläuterungen zu den Fragen und Antworten

Die Erläuterungen basieren auf dem Entwurf zur Begründung des B-Plan 60 und zugehörigen Stellungnahmen, die hier zu finden sind:
Begründung mit Umweltbericht und Stellungnahmen bei Bauleitplanung Beteiligung

Für Anmerkungen oder Hinweise auf Fehler bitten wir um direkte Kontaktaufnahme über unsere Kontakt-Rubrik.

Verkehr

Ich möchte, dass ein möglichst schneller und umfangreicher Umstieg des Tesla-LKW-Verkehrs auf die Schiene erfolgt.

Eine möglichst große Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene, ist ein wesentliches Planungsziel für den Bebauungsplan Nr. 60. Für den Güterverkehr des Automobilwerkes sind folgende Transportmengen von Zulieferern und Abnehmern berechnet: 

  • Anliefernder Güterverkehr 
    • Anlieferung von Automobilteile und Materialien mittels 8 Güterzugpaaren/Tag 
    • Zusätzlich ca. 1.450 Lkw je Werktag je Richtung 
    • Ohne Schienenanbindung wären für die Anlieferung insgesamt ca. 1.770 Lkw je Werktag erforderlich 
  • Ausliefernder Güterverkehr 
    • Abtransport der produzierten Automobile mittels 16 Güterzugpaaren/Tag
    • Zusätzlich ca. 210 Lkw/Werktag je Richtung
    • Ohne Schienenanbindung wären für den Abtransport der produzierten Automobile ca. 840 Lkw je Werktag erforderlich 

Insgesamt würde ohne Nutzung der Schienenverbindungen zusätzlicher Schwerverkehr von ca. 1.900 Lkw-Fahrten pro Werktag (beide Richtungen inkl. entstehender Leerfahrten) entstehen.  

Quelle: S. 304 ff. im B-Plan-Begründungsentwurf 

Wald

Ich möchte, dass die vorhandene Waldfläche trotz geplanter Ausgleichsflächen erhalten bleibt.

Im Rahmen des Bebauungsplans Nr. 60 müssen 100ha von insgesamt 125ha Wald gerodet werden. Davon sind 55% im Landschaftsschutzgebiet. Der größte Teil des Untersuchungsgebietes ist mit Kiefernforsten unterschiedlicher Altersklassen bestockt, wobei etwa 50 % der Bestände der Altersklasse 100-119 Jahren zuzuordnen ist.

Das Untersuchungsgebiet besteht hauptsächlich aus Kiefernforsten verschiedener Altersklassen, wobei etwa die Hälfte der Bestände zwischen 100 und 119 Jahre alt ist und das gesamte Durchschnittsalter nach neuen Erkenntnissen bei etwa 90 Jahren liegt. Im Unterwuchs sind typische Arten der Kiefernforstgesellschaften zu finden, darunter Drahtschmiele, Blaubeer-Bestände und Landreitgras. Entlang der Bahntrasse Berlin – Frankfurt (Oder) gibt es Relikte einer Waldgesellschaft mit Stiel- und Trauben-Eichen. Die Strauchschicht variiert je nach Baumschicht. Die natürliche Verjüngung der Spätblühenden Traubenkirsche ist in allen älteren Kiefernbeständen zu beobachten. Neben Kiefernforsten gibt es auch Douglasienforste, in denen teilweise Laubholzarten vorkommen. Die Hauptbaumarten sind Kiefer, Stiel-Eiche, Spitz-Ahorn, Robinie, Berg-Ahorn, Spätblühende Traubenkirsche, Rot-Buche, Winter-Linde, Faulbaum und Eberesche.

Für die gerodete Waldfläche werden 120ha Kompensationsflächen im selben Naturraum des Eingriffs geschaffen. Es handelt sich weitgehend um große, zusammenhängende Flächen, auf denen ein standortgerechter Mischwald mit einen Laubholzanteil von 70 % gepflanzt wird. 

RICHTIGSTELLUNG: Folgende Aussagen haben wir bis 30.01. getroffen und nach Hinweis im Text oben korrigiert: Der Wald besteht überwiegend aus Kiefern und ist damit eine Monokultur. Nicht belegt oder widerlegt war folgende Aussage, die wir daher entfernt haben: Die 100h Wald, die baubedingt gerodet werden sollen speichern 43.497t CO2.

Quellen: 

Stellungnahme der unteren Forstbehörde
S. 270 ff. im B-Plan-Begründungsentwurf 
S. 135 f. im B-Plan-Begründungsentwurf 
S. 150 im B-Plan-Begründungsentwurf 
S. 308 im B-Plan-Begründungsentwurf 

C02

Ich möchte, dass der CO2-Ausstoß möglichst gering gehalten wird.

HINWEIS UND RICHTIGSTELLUNG:

Die folgenden Aussagen zum CO2-Speicherwert des Waldes berufen sich laut Stellungnahme der unteren Forstbehörde auf eine Schätzung, dass der Wald ein Alter von 30 Jahren hat. Es ist jedoch belegt, dass der Wald ein Durchschnittsalter von 90 Jahren aufweist. Daher ist damit zu rechnen, dass die Menge des bei einer Waldrodung perspektivisch freigesetzten CO2s höher ist. Wir reichen zahlenmäßige Belege nach, sofern wir dafür konkretere Informationen vorliegen haben. Bis dahin verweisen wir auf die Stellungnahmen zu dem Thema.

Das durch die baubedingte Waldrodung perspektivisch freigesetzte CO2 beträgt (mehr als) 43.497 t CO2, wenn das gerodete Holz keiner ökonomischen Verwendung (z.B. Bau- / Möbelholz) zugeführt wird. Die CO2-Speicherleistung der Ersatzaufforstung beträgt perspektivisch 27.920 t CO2 nach 21-40 Jahren und 53.699 t CO2 nach 61-80 Jahren. 

Dem gegenüber stehen jährliche Einsparungen von 139.000 t CO2-Äquivalente, die durch den Bau des Güter- und Verladebahnhofs und der Reduktion des LKW-Verkehrs perspektivisch eingespart werden können. 

Es ist zu berücksichtigen, dass die CO2-Einsparungen und -Freisetzungen nur begrenzt betrachtet wurden. Für Bau, Erweiterungen, Produktion usw. fallen ggf. weitere Freisetzungen an, die in der Begründung nicht vollumfänglich betrachtet wurden. Daher ordnen wir den Aspekt CO2 zu gleichen Teilen der Gruppe Ja und der Gruppe Nein zu.

Quelle:

Amt Grünheide Bauleitplanung Beteiligung Übersicht

S. 307 ff. CO2-Bilanz im B-Plan-Begründungsentwurf 

Wirtschaft

Ich möchte, dass sich der Wirtschaftsstandort Grünheide stabil entwickeln kann.

Der Bebauungsplan Nr. 60 verbessert die Standortbedingungen und ermöglicht eine störungsarme Abwicklung des anliefernden und ausliefernden Güterverkehrs. 

Die ursprünglich geplante Just-in-time-Produktion ist aufgrund gestörter Lieferketten durch globale Krisen seit zwei Jahren gestört. Die Erweiterungsflächen ermöglichen es dem Unternehmen in Zukunft alle relevanten Unternehmensteile für eine störungsarme Wertschöpfungskette am Standort Freienbrink Nord unterzubringen. Zwischenzeitliche dezentral eingerichtete Lager können abgemanagt werden. Die zusätzlichen LKW-Fahrten zu den dezentralen Lagern entfallen, reduzieren die Produktionskosten und erhöht die Wettbewerbsfähigkeit. 

Mit der Entwicklung des Produktionsstandortes entstehen landesweit positive Effekte auf die Wirtschaftsstruktur und den Arbeitsmarkt. 

Bei der Nicht-Umsetzung der Pläne könnte der Tesla den Standort in Grünheide hinsichtlich der Anforderungen an ein aktuell erforderliches Lager- und Logistikkonzept nicht bedarfsgerecht ausbauen und sichern. Die Möglichkeiten des Unternehmens an dem Werksstandort, auch zukünftig auf dynamische Entwicklungen und Prozesse zu reagieren, wäre auf dem bestehenden Werksgelände stark begrenzt.

Anmerkung, da wir hier Hinweise erhielten: Kritiker sagen, Tesla könnte die vorhandenen Flächen effizienter nutzen. Bisher ist nicht bekannt, ob dies wirklich möglich ist. Wir plädieren jedoch auch für einen ressourcenschonenden Ausbau. Im Entwurf zur Begründung vom B-Plan 60 sind keine Alternativszenarien aufgeführt, weshalb wir von außen beschriebene Szenarien nicht belastbar werten.

Quelle: S. 309 und S. 73 im B-Plan-Begründungsentwurf 

Umfeld

Ich möchte, dass externe Lagerflächen reduziert werden, um die Verkehrsbelastung im Umfeld zu verringern.

S. 54: Es existieren bereits 100ha Außenlager und der Verkehr dorthin könnte durch 70 ha direkt verfügbares Lager ersetzt werden. Medien berichten bereits von der erhöhten Verkehrsbelastung z.B. Richtung Neuenhardenberg. Die lokalen Logistikflächen ermöglichen die Reduzierung oder den Ersatz dieser Flächen.

Quelle: S. 54 ff. im B-Plan-Begründungsentwurf

Landschaftsschutzgebiet

Ich möchte, dass der Charakter des Waldgebietes erhalten bleibt.

Ein Landschaftsschutzgebiet wird ausgewiesen, um die natürlichen oder kulturellen Landschaftselemente zu schützen, zu erhalten und zu entwickeln. In diesen Gebieten gelten spezielle Regelungen und Maßnahmen zum Schutz von Flora, Fauna und Landschaftsbild. Das Ziel ist es, die landschaftliche Vielfalt sowie ökologisch wertvolle Gebiete langfristig zu bewahren.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt zu etwa 50 % (genauer: 55%, laut anderen Angaben in der Begründung) im Landschaftsschutzgebiet „Müggelspree-Löcknitzer Wald- und Seengebiet“. Die Gemeinde Grünheide (Mark) beantragt, diesen Teil auszugliedern, um das Service- und Logistikzentrum zu errichten. Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz sieht keine offensichtlichen Gründe gegen das Ausgliederungsverfahren und signalisierte die Zustimmung. Die Öffentlichkeit und andere Interessengruppen wurden gemäß den geltenden Gesetzen in den Prozess einbezogen.

Quelle:

S. 297 ff. im B-Plan-Begründungsentwurf
S. 15 im B-Plan-Begründungsentwurf

ÖPNV

Ich möchte, dass ein schneller Ausbau des ÖPNV mit Erhöhung der Taktung erfolgt.

Der Umbau vom Halt Fangschleuse alt ist ähnlich aufwendig wie ein Neubau. Daher erfolgt der Neubau dort, wo es am meisten gebraucht wird. Dadurch wird eine Vermeidung von Zubringerverkehr erreicht. Der Bahnhofsvorplatz etc. bringt eine Vernetzung aller Verkehrsarten mit sich. Wenn der B-Plan 60 abgelehnt wird, hat das eine Verzögerung des Umbaus um mehrere Jahre zur Folge. Dadurch kann kein schneller Ausbau mit Erhöhung der Taklung erfolgen.

Quelle: S. 302 ff. im B-Plan-Begründungsentwurf

Bahnhof

Ich möchte, dass der bisherige Standort des Bahnhofs erhalten bleibt.

Bei Nicht-Umsetzung des B-Plan würde der Bahnhof trotzdem versetzt werden, aber entspreched später. Ob und wie in der Übergangszeit Züge fahren, ist nicht klar. Im alten Bebauungsplan 13 ist die Versetzung in einem anderen Planungsstand bereits geregelt. Die Versetzung kann durch den B-Plan 60 nicht beeinflusst werden.

Quelle: Beschreibung des Bauprojektes der Deutschen Bahn

Wasserverbrauch

Ich möchte, dass der Wasserverbrauch nicht erhöht wird.

Es läuft ein Genehmigungsverfahren, mit dem ein Wasserkreislauf umgesetzt wird. Es ist keine Produktion auf dem B-Plan 60 geplant. Dieser Aspekt kann durch den B-Plan 60 nicht beeinflusst werden.

Quelle: S. 311 ff. im B-Plan-Begründungsentwurf

Trinkwasserschutz

Ich möchte, dass das Schutzbedürfnis des Trinkwasserschutzgebietes berücksichtigt wird.

Das Gebiet wird eingeschränkt und weiteres ist in nachgelagerten Genehmigungsverfahren geregelt. Es ist keine Produktion auf dem B-Plan 60 geplant. Dieser Aspekt kann durch den B-Plan 60 nicht beeinflusst werden, die Regeln zum Trinkwasserschutzgebiet müssen immer und zwingend berücksichtigt werden.

Quelle: S. 299 ff. im B-Plan-Begründungsentwurf